1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Benjamin Schmidt, Im Schollengarten 5, 76646 Bruchsal
(im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgen-
den kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbeson-
dere im Hinblick auf Verträge zur Durchführung von Leistungen im Bereich der Fotografie
und Videografie (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allge-
meinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an
Gewerbetreibende.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung
ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der AN-
BIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allge-
meinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem AN-
BIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingun-
gen.
1.6. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER
und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne
dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird,
gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung ver-
bunden ist.
2. Leistungsgegenstand
2.1. Der ANBIETER bietet Leistungen im Bereich der Fotografie und Videografie an.
2.2. Die einzelnen, konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Leis-
tungsangebot des ANBIETERS an den KUNDEN. Teil des Leistungsgegenstands ist stets auch
eine strategische Beratung.
2.3. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab
(schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon
liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umset-
zung der Produktion (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, o. dgl.) beim ANBIE-
TER.
2.4. Die Bereitstellung der Leistungen nach Leistungserbringung erfolgt - sofern nicht abwei-
chend geregelt - digital.
2.5. Der ANBIETER ist berechtigt, sich Dritten als Hilfspersonen zur Erfüllung einzelner oder aller
vertraglichen Pflichten zu bedienen.
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2.6. Der KUNDE verpflichtet sich, die zur vertraglichen Leistung notwendigen Mitwirkungspflich-
ten zu erbringen und dem ANBIETER Zugriff auf angeforderte Gegenstände oder Unterlagen
zu verschaffen, die zur Erfüllung der Leistungen erforderlich sind. Ist die Leistungsdurchfüh-
rung wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht durch den KUNDEN gestört und/
oder unmöglich, ist jegliche Haftung des ANBIETERS diesbezüglich ausgeschlossen.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder durch Wer-
beanzeigen stellt kein bindendes Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.
Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, selbst ein Angebot abzugeben. Daneben
kann auch der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich ein eigenes Angebot auf
Abschluss eines Vertrags unterbreiten.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem KUNDEN und dem ANBIETER erfolgt in der Regel elektro-
nisch per E-Mail oder schriftlich.
4. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
4.1. Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der ANBIETER zur Durchführung der Leistungen und
stellt das für die Aufnahmen erforderliche Equipment bereit.
4.2. Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang
stehende Rechte bezüglich der vor der Kamera Mitwirkenden, der Location und/oder sons-
tiger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
4.3. Der KUNDE ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen.
Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. So-
fern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen
(z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu
tragen.
4.4. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem verein-
barten Shootingtermin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten
Vergütung gem. Ziff. 5 an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7
Tagen vor dem vereinbarten Shootingtermin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte
Vergütung gem. Ziff. 5. voll zu erbringen, es sei denn, zwischen den PARTEIEN wird einver-
nehmlich ein Ersatztermin vereinbart. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen
lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
4.5. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehört zur geschuldeten Leistung
des ANBIETERS auch die Nachbearbeitung der erstellten Aufnahmen. Dazu gehört insbe-
sondere, aber nicht abschließend, eine (nach dem gängigen Stand der Technik durchgeführ-
te) Farbkorrektur.
4.6. Nach Durchführung sämtlicher vereinbarter Leistungen steht die finale Fassung der Bilder
bzw. Bildauswahl für den KUNDEN digital zum Download bereit. Die Bilder können im Bear-
beitungsstatus mit Wasserzeichen versehen werden.
5. Vergütung
5.1. Soweit vertraglich keine anderslautende Regelung getroffen ist, wird die Erstellung und Be-
arbeitung der Bild-Aufnahmen, sowie aller weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen
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durch eine Pauschalvergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgegolten. Durch die
Pauschalvergütung ist auch die Übertragung der Rechte durch den ANBIETER an den KUN-
DEN gem. diesen AGB umfasst sowie zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Nachbearbei-
tung von Bildern. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig gem. Preisliste.
5.2. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung in Höhe von 50% der verein-
barten Vergütung verpflichtet. Hierdurch ist insbesondere für die strategische Beratung ab-
gegolten. Diese ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Ta-
gen. Die restliche Vergütung ist mit Bereitstellung der unbearbeiteten Bilder fällig.
5.3. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen zusätzliche Kosten (bei-
spielsweise, aber nicht abschließend: Reisekosten, Spesen, Verpflegung, zusätzlich er-
wünschte Requisite) dem KUNDEN zur Last und sind von der Pauschalvergütung in Ziffer 5.1
nicht umfasst.
5.4. Die Vergütungspflicht des KUNDEN bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leis-
tung aus einem durch den KUNDEN verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann.
In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwen-
dungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
5.5. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein
Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen
6. Abnahme
6.1. Sofern die vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die
nachfolgenden Regelungen.
6.2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Ab-
nahme verlangen.
6.3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann
als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme
der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
7. Haftung auf Schadensersatz
7.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Be-
stimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
7.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für
Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetz-
lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhal-
tung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen
arglistig verschwiegener Mängel.
7.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren
Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Ver-
tragspartner regelmäßig vertrauen darf.
8. Datenschutz, Geheimhaltung
8.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leis-
tungen erfolgt gemäß den nationalen, wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verar-
beitung personenbezogener Daten zur Erstellung und Bearbeitung der Bild-Aufnahmen er-
folgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt keine Weitergabe von
Daten an Dritte.
8.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt
gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Un-
terlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhal-
tungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
8.3. Zu einer Speicherung von Daten über den Zeitraum von 12 Monaten nach Erstellung der
Bilder ist der ANBIETER nicht verpflichtet.
9. Rechteübertragung, Urhebernennung
9.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung hergestellten Inhalte sind urheberrechtlich ge-
schützt.
9.2. Der ANBIETER überträgt auf den KUNDEN die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchfüh-
rung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte,
einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungs-
rechte. Sämtliche Rechte stehen dem KUNDEN ab dem Zeitpunkt ihrer Übertragung zur ein-
fachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten, inhaltlich wie folgt beschränkten Nutzung zu.
Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, darf der KUNDE ohne vorherige
Einwilligung des ANBIETERS die ihm eingeräumten Rechte nicht zur kommerziellen Nutzung
verwenden oder weiterübertragen. Die erforderliche Einwilligung bedarf in diesem Fall der
schriftlichen Form.
9.3. Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife ver-
ändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und
dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertra-
gung nicht umfasst.
9.4. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der
KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
9.5. Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich
und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfält-
gung und Verbreitung der entstandenen Aufnahmen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, ins-
besondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS („Testimonial-
Nutzung“).
9.6. Der KUNDE ist bei jeglicher Nutzung der Bilder in allen Medien (einschließlich online und
Print) verpflichtet, den ANBIETER in angemessener Form als Urheber unter dem Namen
Weniamin Schmidt und der Angabe der Homepage/des Instagram Profils „weniamin_-
schmidt“ anzugeben, sofern im Einzelfall keine anderslautende Vereinbarung gilt.
10. Verzug
10.1. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
10.2. Ist der KUNDE im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegenüber
dem ANBIETER in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kün-
digen und sämtliche Leistungen einzustellen. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Ver-
gütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Scha-
densersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige an-
rechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
11. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist per Rechnung und Vorkasse möglich.
12. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so
dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
13. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch
die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der AN-
BIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
14. Allgemeine Bestimmungen
14.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, jurist-
schen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus
Verträgen ist Bretten.
14.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom
rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus-
schluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verwei-
sen, Anwendung.
14.3. Bei Bedarf werden von den PARETEIN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative
Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Ver-
einbarung betrachtet.
14.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemei-
nen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige
vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten
steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
14.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus
wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht
zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter
Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Verände-
rungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall recht-
zeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die ge-
änderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: Dezember 2023